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HAFTUNGS-AUSSCHLUSS

Haftung und Nutzung der Anlage

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1. Nutzung der Anlage
Die Nutzung der Indoor-Golf-Anlage sowie der bereitgestellten Einrichtungen und Ausrüstungsgegenstände erfolgt auf eigene Verantwortung. Jeder Besucher ist verpflichtet, die Anlage, die Geräte und die Sicherheitshinweise ordnungsgemäß zu beachten und sich so zu verhalten, dass weder er selbst noch andere Personen gefährdet werden.


2. Haftung des Betreibers
Wir haften unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Für sonstige Schäden haften wir unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung einer wesentlichen
Vertragspflicht (Kardinalpflicht). In diesem Fall ist die Haftung auf den
vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.


3. Mitgebrachte Gegenstände
Für den Verlust, Diebstahl oder die Beschädigung mitgebrachter Gegenstände übernehmen wir keine Haftung, soweit uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.


4. Fahrzeuge
Das Abstellen von Fahrzeugen auf den öffentlichen Parkflächen erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Haftung für Schäden an Fahrzeugen besteht nur nach Maßgabe der vorstehenden Haftungsregelungen. Tee It Up GmbH hat keine eigenen Parkflächen.


5. Eigenverantwortung und Versicherung
Wir empfehlen allen Besuchern den Abschluss einer privaten Haftpflicht- und Unfallversicherung. Der Besuch der Anlage setzt jedoch keinen Nachweis einer solchen Versicherung voraus.

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